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BGH: Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 17.09.2009
Tritt ein Autokäufer wegen Mängeln eines gekauften Gebrauchtwagens vom Vertrag zurück, hat er für die zwischenzeitliche Nutzung Wertersatz zu leisten (ständige Rechtsprechung). Eine anderslautende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 17. April 2008 – Rs. C-404/06 bezieht sich nur auf die Ersatzlieferung, nicht auf den Rücktritt.
BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 243/08
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