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BGH: Mietkautionszahlung darf von insolvenzfestem Konto abhängig gemacht werden
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 19.10.2010
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter die Zahlung der Kaution davon abhängig machen darf, dass der Vermieter zuvor ein insolvenzfestes Konto benennt.
Der Mieter hatte sich unter Hinweis auf § 551 BGB geweigert, die Kaution in bar unmittelbar an den Vermieter zu zahlen. Der BGH folgte der Argumentation des Mieters.
BGH, Urteil vom 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
Themengebiet: Mietrecht