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BGH: Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 21.12.2007
Der Wohnungsmieter kann eine gestellte Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann ungeschmälert herausverlangen (aussondern), wenn der Vermieter, wie es § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB vorschreibt, die Kaution von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat. Verstößt der Vermieter gegen diese zu Gunsten des Mieters vorgesehene Bestimmung, dann ist der dem Mieter zustehende Auszahlungsanspruch nur eine einfache Insolvenzforderung.
Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof und wies die Klage eines Mieters gegen den Insolvenzverwalter ab.
Urteil vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06
Themengebiet: Mietrecht