20.05.2012

News

BGH: Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 21.12.2007

Der Wohnungsmieter kann eine gestellte Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann ungeschmälert herausverlangen (aussondern), wenn der Vermieter, wie es § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB vorschreibt, die Kaution von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat. Verstößt der Vermieter gegen diese zu Gunsten des Mieters vorgesehene Bestimmung, dann ist der dem Mieter zustehende Auszahlungsanspruch nur eine einfache Insolvenzforderung.

Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof und wies die Klage eines Mieters gegen den Insolvenzverwalter ab.

Urteil vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06

Zur Pressemitteilung des BGH

 

Themengebiet: Mietrecht

Diese Seite: Nach oben | Drucken | Per Email versenden