20.05.2012

News

BGH: Mieterhöhung nach Mietminderung bei Genossenschaft - Gleichbehandlung

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 15.10.2009

Besteht eine einzelne Mieterin in einer Wohnungsgenossenschaft wegen Lärms bei Modernisierungsmaßnahmen auf ihrem Recht zur Mietminderung, muss sie anschließend auch eine Mieterhöhung in Kauf nehmen. Keine Rolle spiele es dabei, wenn die Miete der anderen Genossenschaftsmitglieder nicht erhöht worden sei. Denn auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung könne die Mieterin nicht verlangen, in den Genuss sowohl der Mietminderung als auch des freiwilligen Verzichts der Genossenschaft auf die nach § 558 BGB zulässige Mieterhöhung zu kommen.
BGH, Urteil vom 14.10.2009 - VIII ZR 159/08

Themengebiet: Mietrecht

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