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BGH: Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 20.07.2009
Bei einem Mieterhöhungsverlangen darf der Vermieter eine vertraglich vereinbarte Wohnfläche zu7grunde legen. Das gilt auch dann, wenn diese Vereinbarung von der tatsächlichen Wohnfläche zum Nachteil des Mieters abweicht, sofern diese Abweichung 10 % nicht übersteigt.
BGH, Urteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08
Themengebiet: Mietrecht