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BGH: Mieterhöhung auch mit "Typengutachten" zulässig
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 26.05.2010
Die formellen Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens gegenüber einem Wohnungsmieter können auch durch ein Sachverständigengutachten erfüllt werden, das sich nicht unmittelbar auf die Wohnung des Mieters, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen bezieht.
BGH, Urteil vom 19.05.2010 - VIII ZR 122/09
Themengebiet: Mietrecht