07.02.2012

News

BGH: Mieterhöhung auch mit "Typengutachten" zulässig

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 26.05.2010

Die formellen Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens gegenüber einem Wohnungsmieter können auch durch ein Sachverständigengutachten erfüllt werden, das sich nicht unmittelbar auf die Wohnung des Mieters, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen bezieht.

BGH, Urteil vom 19.05.2010 - VIII ZR 122/09

Zur Pressemeldung des BGH

Themengebiet: Mietrecht

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