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BGH: Mieter muß Modernisierung des Käufers dulden
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 19.02.2008
Der Käufer eines Mietshauses darf auch schon vor Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch Mietweohnungen modernisieren. Voraussetzung ist eine entsprechende Ermächtigung des Verkäufers als bisherigen Vermieters. Der Mieter hat auch solche Modernisierungen im gesetzlich zulässigen Rahmen zu dulden.
Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil am 13.Februar und entschied zugunsten des Vermieters.
BGH, Urteil vom 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
Themengebiet: Mietrecht