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BGH: Lehrerbewertung im Internet zulässig
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 23.06.2009
Eine Bewertung von Lehrern im Internet auf der entsprechenden Homepage verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte und ist zulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem heutigen Urteil.
BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 – VI ZR 196/08
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