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BGH: Kosten für Mieterwechsel keine Betriebskosten
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 27.11.2007
Kosten, die ein Abrechnungsunternehmen dem Vermieter wegen eines Mieterwechsels in Rechnung stellt, kann dieser nicht im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den bzw. die Mieter umlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof und wies die Klage des Vermieters, der in erster Instanz noch gewonnen hatte, ab. Gebühren bei einem Mieterwechsel fielen nicht regelmäßig an und seien daher Kosten der Wohnungsverwaltung.
Themengebiet: Mietrecht