20.05.2012

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BGH: Keine Eigenbedarfskündigung bei Vermieter-Handelsgesellschaft

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 02.02.2011

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieter einer Wohnung kann eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn Eigenbedarf bei einem der Vermieter besteht. Anders verhält es sich aber, wenn aus wirtschaftlichen, steuerrechtlichen und haftungsrechtlichen Überlegungen eine Gesellschaft gegründet und ins Handelsregister eingetragen wurde, wie beispielsweise eine Kommanditgesellschaft oder offene Handelsgesellschaft. Will einer dieser Gesellschafter in die Mieterwohnung ziehen, rechtfertigt das keine Eigenbedarfskündigung.

BGH, Urteil vom 15.12.2010 - VIII ZR 210/10

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Themengebiet: Mietrecht

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