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BGH: Kein Regressanspruch des Versicherers bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 23.04.2009
Leistet der Vollkaskoversicherer nach einem Unfall, geht der Anspruch gegen einen Schädiger auf ihn über. Das gilt nicht, wenn der Schädiger in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt, § 67 VVG (alte Fassung) bzw. § 86 VVG (seit 01.01.2009). Beispiel: Die Ehefrau verursacht einen Unfall mit dem Kfz des Ehemannes.
Auch die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist so geschützt, wie der Bundesgerichtshof gestern entschied.
BGH, Urteil vom 22.04.2009 - IV ZR 160/07
Themengebiet: Verkehrsrecht