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BGH: Fristlose Kündigung bei Unterschreiten der Wohnfläche
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 05.05.2009
Unterschreitet die Wohnfläche einer Wohnung die vereinbarte Fläche nicht unerheblich (hier: 22,63 %), ist der Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2009 - VIII ZR 142/08
Themengebiet: Mietrecht