20.05.2012

News

BGH: Fristlose Kündigung bei Unterschreiten der Wohnfläche

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 05.05.2009

Unterschreitet die Wohnfläche einer Wohnung die vereinbarte Fläche nicht unerheblich (hier: 22,63 %), ist der Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2009 - VIII ZR 142/08

zur Pressemitteilung des BGH

Themengebiet: Mietrecht

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