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BGH: Formelle Anforderungen einer Mieterhöhung
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 18.12.2007
Nach § 558 a BGB hat ein Vermieter, der ein Erhöhungsverlangen auf einen qualifizierten Mietsspiegel stützt, dem Mieter die Angaben des Mietspiegels für die Wohnung mitzuteilen. Hierbei genügt aber die Bezugnahme, sofern es sich um einen sog. qualifizierten Mietspiegel handelt und dieser im Amtsblatt zugänglich ist. Der BGH erleichterte so die Förmlichkeiten einer Mieterhöhung und hob die gegenteiligen Urteile von Amts- und Ladgericht auf.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07
Themengebiet: Mietrecht