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BGH: Farbwahlklausel in Mietvertrag wirksam
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 31.10.2008
Die Verpflichtung des Mieters in einem Mietvertrag, lackierte bzw. farbig gestrichene Holzteile in keinem anderen als den nach der Klausel zulässigen Farbtönen zurückzugeben, ist unbedenklich, wie der Bundesgerichtshof vergangene Woche entschied. Zwar sei grundsätzlich anzuerkennen, daß ein Mieter während der Mietzeit die Wohnung nach Belieben farblich verändern dürfe; bei der Rückgabe jedoch könne der Vermieter wieder den vereinbarten Zusand verlangen.
BGH, Urteil vom 22. Oktober 2008 – VIII ZR 283/07
Themengebiet: Mietrecht