20.05.2012

News

BGH: Eltern haften nicht für ihre Kinder

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 10.06.2009

"Eltern haften für ihre Kinder": Dieser Hinweis ist schlichtweg falsch. Eltern haften stets nur für eigenes Verschulden, etw bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen diese Aufsichtspflicht konkretisiert. Normal entwickelten Kindern im Alter von 7 1/2 Jahren ist danach das unbeaufsichtigte Spielen im Freien gestattet, wenn sich die Eltern einen groben Überblick über deren Tun und Treiben verschaffen. Ein 5 1/2-jähriger ist höchstens alle 30 Minuten zu kontrollieren. Geschieht dennoch ein Unfall, haften die Eltern nicht.

BGH, Urteile vom 24.03.2009 - VI ZR 51/08 und VI ZR199/08

 

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