20.05.2012

News

BGH: Domaininhaber muß Namensrechte berücksichtigen

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 24.02.2009

Die Registrierung eine Domainnamens führt nur dazu, dass der Inhaber eines erst nach der Registrierung entstandenen Namens- oder Kennzeichenrechts vom Domaininhaber regelmäßig nicht die Löschung des Domainnamens verlangen oder ihm jedwede Nutzung des Domainnamens untersagen kann.

Sie berechtigt als solche den Domaininhaber dagegen nicht dazu, unter dem Domainnamen das Kennzeichenrecht des Dritten verletzende Handlungen vorzunehmen. Dies hat der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Streit um den Domainnamen «ahd.de» entschieden 

Urteil vom 19.02.2009, Az.: I ZR 135/06

Zum Bericht auf beck.de

Zur Pressemitteilung des BGH

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