20.05.2012

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BGH: Bindung an Kfz-Vertragswerkstatt kann zulässig sein

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 13.12.2007

Eine Herstellergarantie für Fahrzeuge (30 Jahre gegen Druchrostung) kann daran gebunden werden, dass der Käufer regelmäßige Wartungsarbeiten in Vertragswerkstätten vornehmen lässt. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 12.12.2007 das Interesse eines Herstellers (hier: Mercedes-Benz) an der Bindung der Kunden an sein Vertragswerkstättennetz als legitim anerkannt und eine entsprechende Garantieklausel gebilligt. Dem Käufer bleibe selbst überlassen, ob und ab wann er die Wartungsarbeiten von einer günstigeren Konkurrenzwerkstatt durchführen lasse, so die Richter zur Begründung (Az.: VIII ZR 187/06). Zur Pressemitteilung des BGH

 

Noch im Oktober hatte der BGH im Falle einer Reparaturgarantie und einer geringfügigen Überschreitung des vorgeschriebenen Wartungsintervalles zugunsten des Verbrauchers entschieden (Urteil vom 17.10.2007). Im nun entschiedenen Fall überwog das Interesse des Herstellers.

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