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BGH: Bank muß wegen SWAP-Geschäften Schadensersatz zahlen
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 22.03.2011
Der Bundesgerichtshof hat heute einem mittelständischen Unternehmen, das beim Abschluß von sog. SWAP-Geschäften, d.h. Wetten auf Zinsdifferenzen von der Hausbank unzureichend beraten worden war, Schadensersatz zugesprochen. Da zahlreiche Unternehmen und Kommunen (darunter die Stadt Hückeswagen) solche Gechäfte abgeschlossen haben, könnten die Auswrkungen des Urteils erheblich sein.
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10
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