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BGH: Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Überschreitung des Wartungsintervalls
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 18.10.2007
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt. Im zu entscheidenden Fall hatte ein Käufer eine Gebrauchtwagengarantie vereinbart. In den zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen war die Garantie ausgeschlossen, sofern der Käufer die vorgeschriebenen Wartungsintervalle nicht einhalte.
Der Käufer hatte das Intervall ganz geringfügig überschritten, und der Garantieversicherer verweigerte die Zahlung. Ob der Schaden auf die fehlende Wartung zurückzuführen war, blieb offen.
Der BGH erklärte die Klausel für unwirksam und folgte den Argumenten des Käufers.
Zulässig, so ließ der BGH erkennen, sei allerdings eine Ausschlußklausel, wenn der Schaden auf die fehlende Wartung kausal zurückzuführen sei. Und auch die Beweislast für diesen Zusammenhang könne in AGB dem Käufer auferlegt werden.
Themengebiet: Verkehrsrecht