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BGH Anwaltskosten bei Abmahnungen
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 14.05.2008
Bei Wettbewerbsverstößen von Unternehmen darf die Geschädigte (hier: Deutsche Telekom) auch dann einen Rechtsanwalt einschalten, wenn sie eine eigene Rechtsabteilung unterhält. Die diesbezüglichen Kosten sind vom Schädiger zu ersetzen. Dies entschied der Bundesgerichtshof und bestätigte damit seine ständige Rechtsprechung.
BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - I ZR 83/06 -, Zur Pressemitteilung
In Bewegung ist derzeit das Problem von Abmahnungen gegenüber Verbrauchern, insbesondere im Internet. Die Gerichte bemühen sich in diesen Fällen, die in Wettbewerbssachen regelmäßig hohen Gebührenstreitwerte herqabzusetzen. Eine Initiative der Bundesregierung sieht vor, die Abmahnkosten bei Verbrauchern auf 50,- EUR zu begrenzen.
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