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BGH: Abschleppen widerrechtlich auf Privatgrundstück geparkter Kfz
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 15.06.2009
Ein Kfz, das widerrechtlich auf einem Privatgrundstück (hier: Parkplatz eines Supermarktes außerhalb der Öffnungszeiten) geparkt wird, darf vom Berechtigten abgeschleppt werden. Der Berechtigte darf auch die Herausgabe des Kfz von der Zahlung der Abschleppkosten abhängig machen. Dies entschied vorige Woche der Bundesgerichtshof.
BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08
Themengebiet: Verkehrsrecht