20.05.2012

News

BGH: Abrechnung von Wasserkosten nach Wohnfläche

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 17.03.2008

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Vermieterin berechtigt sei, die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung nach dem Anteil der Wohnfläche auf die Mieter umzulegen. Diesen Abrechnungsmaßstab sehe § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich vor, sofern die Parteien - wie hier - nichts anderes vereinbart hätten und keine gesetzlichen Sonderregelungen bestünden.

Die Tatsache, daß die Mietwohnung über einen Wasserzähler verfüge und eine tatsächliche Erfassung des Verbrauchs möglich sei, ändere hieran nichts.  Zu einer Abrechnung nach dem erfassten Wasserverbrauch wäre die Vermieterin nach § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB nur verpflichtet, wenn alle Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgestattet wären.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 188/07

Zur Pressemitteilung des BGH

 

Themengebiet: Mietrecht

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