20.05.2012

News

BGH: Abmahnung bei Urheberrechtsverletzung durch Privatleute

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 18.07.2008

Der Bundesgerichtshof hat in seiner gestrigen Entscheidung klargestellt, daß bei Urheberrechtsverletzungen im Internet die Kosten der Abmahnung, insbesondere die Anwaltskosten, zu erstatten sind. Dies gelte auch für einmalige Verstöße im privaten Rechtsverkehr, (hier der Verkauf von Software, die den Kopierschutz von Musik-CDs überwindet).

Zur Pressemitteilung des BGH

Wichtig: Ab dem 01.09.2008 gilt eine Änderung des Urheberrechts. In einfach gelagerten Fällen und erstmaligen Verstößen werden die von einem Verbraucher zu erstattenden Kosten für eine Abmahnung auf 100,- EUR begrenzt.

Zum Gesetzeswortlaut

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