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BGH: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 25.06.2010
Ein Abbruch lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen eines sterbenden Patienten ist nicht strafbar, wenn er von dem zuvor erklärten Patientenwillen gedeckt ist. In einem Grundsatzurteil sprach der Bundesgerichtshof soeben den Angeklagten frei.
BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 – 2 StR 454/09
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