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BFH: Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel nicht zu verwerfen
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 03.09.2008
Die häufig anzutreffende Praxis bei Betriebsprüfungen, Fahrtenbücher von Dienstfahrzeugen zu verwerfen und die 1 % -Regelung anzuwenden, dürfte aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes in Zukunft wesentlich gemildert werden. Der BFH entschied, daß ein Fahrtnbuch auch bei kleineren Mängeln zu gelten habe, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind.
BFH, Urteil vom 10.04.2008 - VI R 38/06
Wir haben den Wortlaut des Urteils hier für Sie bereitgestellt.
Themengebiet: Steuerrecht