20.05.2012

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BFH: Eingetragene Lebenspartner stehen bei Erbschaft- und Schenkungsteuer Ehegatten nicht gleich

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 17.08.2007

Ehegatten sind nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz der Steuerklasse I zugeordnet und unterliegen damit den niedrigsten Steuersätzen. Ferner kommen sie in den Genuss des höchsten Freibetrages von 307.000 Euro und haben außerdem einen Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag. Diese Regelungen gelten nicht für eingetragene Lebenspartner. Dies billigte der Bundesfinanzhof in einem am 15.08.2007 bekannt gegebenen Beschluss: die Einordnung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Steuerklasse III sei nicht verfassungswidrig (Beschluss vom 20.06.2007, Az.: II R 56/05).

Zusammenfasssung auf beck.de

Das Urteil im Wortlaut

Themengebiet: Steuerrecht

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