20.05.2012

News

BAG zur Verdachtskündigung

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 14.03.2008

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nicht nur die vollendete Tat, sondern auch der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder sonstigen schweren Pflichtverletzung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung bilden. Voraussetzung für eine solche Kündigung ist die Anhörung des Arbeitnehmers, damit dieser sich verteidigen kann.

Der II. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in einer aktuellen Entscheidung die Anforderungen an eine solche Anhörung konkretisiert.

Ein Arbeitnehmer war im Strafverfahren freigesprochen worden und wehrte sich nun gegen die vorher ausgesprochene Kündigung mit dem Argument, bei der Anhörung des Arbeitgebers habe ihm zur wirksamen Verteidigung die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft nicht vorgelegen. Das BAG verneinte solch strenge Anforderungen an die Anhörung, die Kündigung blieb bestehen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. März 2008 - 2 AZR 961/06 -

Zur Pressemitteilung des BAG

Themengebiet: Arbeitsrecht

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