20.05.2012

News

BAG zur Verdachtskündigung

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 30.11.2007

Auch der Verdacht eines schweren Verstoßes gegen den Arbeitsvertrag kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Voraussetzung ist, daß der Verdacht hinreichend, d.h. nicht ganz unbegründet und aus der Luft gegriffen sein muß. Und, was viele Arbeitgeber vernachlässigen: Der Arbeitnehmer muß vor der Kündigung angehört werden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte diese Rechtsprechung in einem gestern entschiedenen Fall. Müllfahrer einer Gemeinde standen im Verdacht, vorsätzlich Verkehrsunfälle mit den städtischen Fahrzeugen verursacht zu haben, um Gelder der beteiligten Versicherungen zu erhalten. Das BAG hält die Kündigung für zulässig, sah aber noch Klärungsbedarf und verwies zurück an das Landesarbeitsgericht.

Bundesarbeitsgericht: Urteile vom 29. November 2007 - 2 AZR 724/06 -, - 2 AZR 725/06 -, - 2 AZR 1067/06 - und - 2 AZR 1068/06 -

Zur Pressemitteilung des BAG

Themengebiet: Arbeitsrecht

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