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BAG bestätigt: Vorsicht bei Beförderung zum Geschäftsführer
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 24.07.2007
Wird ein langjähriger Mitarbeiter zum Geschäftsführer ernannt, endet sein Arbeitsverhältnis. Der neue Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ist zugleich schriftlicher Aufhebungsvertrag.
Damit endet aber auch der Kündigungsschutz, oder sogar eine bis dahin bestehende tarifvertragliche Unkündbarkeit. Dieses für den Arbeitnehmer überraschend negative Ergebnis hat das Bundesarbeitsgericht in einer neuen Entscheidung nochmals bestätigt (Urteil vom 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 -)
Praxistipp: Dieses Ergebnis läßt sich leicht vermeiden, indem die Parteien ausdrücklich das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbaren.
Themengebiet: Arbeitsrecht