20.05.2012

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BAG: Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung von Studienkosten

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 31.03.2008

2002 wurde das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in das BGB integriert, und die Arbeitnehmer sind - als Verbraucher - seither stärker vor einseitigen Klauseln im Arbeitsvertrag geschützt. Seither entwickelt sich eine reichhaltige Kasuistik, welche Klauseln in Arbeitsverträgen wirksam sind und welche nicht.

In einem aktuellen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht über eine Rückzahlungsklausel von Studiengebühren zu entscheiden. Der Arbeitgeber hatte ein komplettes Studium des Arbeitnehmers finanziert, die Kosten sollten über die darauffolgenden Jahre der Beschäftigung abgearbeitet werden. Da die Vertragsklausel aber unzureichend klar und eindeutig war, war sie insgesamt unwirksam. Der Arbeitgeber blieb auf den (fünfstelligen) Studienkosten sitzen.

BAG, Urteil vom 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

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Themengebiet: Arbeitsrecht

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