20.05.2012

News

BAG: Unzureichende Sprachkenntnisse als Kündigungsgrund

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 01.02.2010

Unzureichende Kenntnisse der deutschen Schriftsprache können eine Kündigung rechtfertigen.

Ein Arbeitgeber hatte schriftliche Arbeitsanweisungen eingeführt, so daß der Arbeitnehmer, der der deutschen Schriftsprache nicht ausreichend mächtig war, seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen konnte. Die Kündigung war gerechtfertigt, allerdings erst, nachdem der Arbeitgeber ausreichend Gelegenheit zum Erlernen der Sprache gegeben hatte.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 -

Zur Pressemitteilung des BAG

Themengebiet: Arbeitsrecht

Diese Seite: Nach oben | Drucken | Per Email versenden