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BAG: Unzureichende Sprachkenntnisse als Kündigungsgrund
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 01.02.2010
Unzureichende Kenntnisse der deutschen Schriftsprache können eine Kündigung rechtfertigen.
Ein Arbeitgeber hatte schriftliche Arbeitsanweisungen eingeführt, so daß der Arbeitnehmer, der der deutschen Schriftsprache nicht ausreichend mächtig war, seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen konnte. Die Kündigung war gerechtfertigt, allerdings erst, nachdem der Arbeitgeber ausreichend Gelegenheit zum Erlernen der Sprache gegeben hatte.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 -
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Themengebiet: Arbeitsrecht