20.05.2012

News

BAG: Unklarheiten bei Bonusversprechen gehen zu Lasten des Arbeitgebers

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 25.10.2007

Vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln sind unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, § 307 BGB. Dies gilt auch für Arbeitsvertragsklauseln, die variable Gehaltsbestandteile regeln.

In dem gestern vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war dem Arbeitnehmer vertraglich die Teilnahme an einem Bonussystem zugesagt worden; in einer anderen Klausel des Vertrages wurde die Bonuszahlung unter Vorbehalt gestellt. Außerdem stand die Bonuszahlung unter Rückzahlungsvorbehalt, wenn der Arbeitnehmer vor dem 01. April des Folgejahres aus dem Betrieb ausscheide.

Beide Einschränkungen sind unwirksam, so das BAG. Der Freiwilligkeitsvorbehalt widerspreche dem ausdrücklich formulierten Anspruch auf den Bonus und sei deswegen widersprüchlich. Und der Rückzahlungsvorbehalt nehme keine Rücksicht auf die etwaige Höhe des Bonus und sei daher zu weit gefaßt.

Der Kläger, der als Arbeitnehmer vor dem 01. April ausgeschieden war, durfte den Bonus behalten.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 -

Zur Pressemitteilung des BAG

Themengebiet: Arbeitsrecht

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