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BAG: Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers nicht anfechtbar
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 22.07.2010
Ein diverser Unterschlagungen verdächtiger Arbeitnehmer hatte zur Vermeidung einer Strafanzeige ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschrieben und sich der Zwangsvollstreckung unterworfen. Anschließend erklärte er die Anfechtung des Anerkenntnisses, er sei zur Unterschrift rechtsswidrig gedrängt worden.
Das Bundesarbeitsgericht folgte dem nicht. Das Anerkenntnis bleibt in Kraft.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 -
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Themengebiet: Arbeitsrecht