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BAG: Schadensersatz bei fehlender Informtion über eine Unfallversicherung
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 02.08.2007
Arbeitgeber haben umfangreiche Aufklärungspflichten. Dazu gehört auch, den Arbeitnehmer über das Bestehen einer zu seinen Gunsten abgeschlossenen Unfallversicherung zu informieren. In dem vom BAG entschiedenen Fall (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 -) war dem Arbitnehmer ein Schaden entstanden, weil er mangels Kenntnis die Fristen für die Unfallversicherung versäumte. Das BAG entschied auf Schadensersatz zugunsten des Arbeitnehmers.
Themengebiet: Arbeitsrecht