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BAG: Nur Frau als Gleichstellungsbeauftragte keine Diskriminierung
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 23.03.2010
Eine Gemeinde darf bei der Besetzung der Stelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten die Bewerberauswahl auf Frauen beschränken, wenn ein Schwerpunkt der Tätigkeiten in Projekt- und Beratungsangeboten liegt, deren Erfolg bei Besetzung der Stelle mit einem Mann gefährdet wäre.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 -
Themengebiet: Arbeitsrecht