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BAG: Neues zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 23.08.2010
Der achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in drei Entscheidungen mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz befasst.
1. Eine Stellenausschreibung für "junge" Bewerber verstößt regelmäßig gegen das Altersdiskriminierungsverbot.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 -
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2. Eine Diskriminierung eines Bewerbers setzt voraus, daß dessen Bewerbung im Zeitpunkt der Stellenbesetzung bereits vorlag.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 370/09 -
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3. Eine Diskriminierung liegt nicht vor, wenn die Bewerbersituation nicht vergleichbar ist (hier: keine Diskriminierung aus religiösen Gründen, da der Bewerberin auch der geforderte Hochschulabschluß fehlt)
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 -
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Themengebiet: Arbeitsrecht