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BAG: Nach Ausbildung nur einmalige Befristung zulässig
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 16.10.2007
Wird ein Arbeitnehmer im Anschluß an eine Ausbildung befristet eingestellt, um den Übergang in das Berufsleben zu erleichtern, ist dies ein sachlicher Grund im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG und damit zulässig. Eine spätere Verlängerung der Befristung läßt sich hiermit allerdings nicht begründen.
Dies entschied das Bundesarbeitgericht in einer aktuellen Entscheidung und gab der Klägerin recht, die gegen die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses geklagt hatte (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 7 AZR 795/06 -).
Themengebiet: Arbeitsrecht