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BAG: Mehrere Kündigungen bei schwerbehinderten Menschen
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 13.11.2007
Bestehen bei einer Kündigung Zweifel an der formellen Rechtmäßigkeit, kann sich der Arbeitgeber behelfen, indem er einfach eine oder mehrere weitere Kündigungen erklärt.
Dies gilt, so das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil, auch bei der zustimmungspflichtigen Kündigung eines Schwerbehinderten. Erteilt das Integrationsamt auf Antrag des Arbeitgebers die Zustimmung, kann der Arbeitgeber - mit derselben Begründung - mehrere Kündigungen aussprechen, sofern er den Zeitraum von einem Monat ab Zustimmung der Behörde nicht überschreitet. Die Zustimmung wird also nicht, wie der Arbeitnehmer argumentiert hatte, durch Ausspruch der ersten Kündigung "verbraucht".
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. November 2007 - 2 AZR 425/06 -
Themengebiet: Arbeitsrecht