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BAG: Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 07.11.2008
§ 1 Kündigungsschutzgesetz schreibt vor, daß bei einer Sozialauswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung auch das Lebensalter der Arbeitnehmer berücksichtigt werden muß. Experten sahen (und sehen) hierin einen Widerspruch zum neuen § 10 AGG, der die Diskriminierung wegen des Lebensalters im Arbeitsrecht verbietet.
Anders das Bundesarbeitsgericht in seiner gestrigen Entscheidung: Die unterschiedliche Behaandlung sei ausnahmsweise gerechtfertigt.
BAG, Urteil vom 06.11.2008 - 2 AZR 701/07
Themengebiet: Arbeitsrecht