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BAG: Kleinbetrieb im Kündigungsschutzprozeß
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 01.07.2008
Ein Betrieb mit nicht mehr als zehn Arbeitnehmern unterliegt niccht dem Kündigungsschutzgesetz, der Arbeitgeber kann also ohne Begründung kündigen. Daß die Frage nach der Betriebsgröße vor dem Arbeitsgericht somit oft entscheidend ist, liegt auf der Hand.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung wieder bekräftigt, daß der Abreitnehmer die Betriebsgröße darzulegen und zu beweisen habe. Zweifel gehen zu seinen Lasten.
Allerdings dürfen die Anforderungen an den Tatsachenvortrag des Arbeitnehmers, dass kein Kleinbetrieb vorliege, nicht überstrapaziert werden. Er genüge seiner Darlegungslast bereits dann, wenn er die ihm bekannten Anhaltspunkte dafür vortrage, dass kein Kleinbetrieb vorliege.
BAG, Urteil vom 26.06.2008 - Az.: 2 AZR 264/07
Themengebiet: Arbeitsrecht