20.05.2012

News

BAG: Keine Abmahnung bei Nichtteilnahme an Personalgespräch

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 14.07.2009

Das Weisungsrecht eines Arbeitgebers beinhaltet dagegen die Befugnis, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Personalgespräch zu verpflichten, in dem es ausschließlich um eine bereits abgelehnte Vertragsänderung (hier: Absenkung der Arbeitsvergütung) gehen soll. Eine Abmahnung, die nach dieser Weigerung ausgesprochen wird, ist unwirksam und aus der Personalakte zu entfernen.

BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

Zur Pressemitteilung des BAG

Themengebiet: Arbeitsrecht

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