News
BAG: Keine Abmahnung bei Nichtteilnahme an Personalgespräch
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 14.07.2009
Das Weisungsrecht eines Arbeitgebers beinhaltet dagegen die Befugnis, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Personalgespräch zu verpflichten, in dem es ausschließlich um eine bereits abgelehnte Vertragsänderung (hier: Absenkung der Arbeitsvergütung) gehen soll. Eine Abmahnung, die nach dieser Weigerung ausgesprochen wird, ist unwirksam und aus der Personalakte zu entfernen.
BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08
Themengebiet: Arbeitsrecht