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BAG: Höhere Löhne für Zeitarbeit
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 15.12.2010
Das Bundesarbeitsgericht hat der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP)" die Fähigkeit abgesprochen, wirksam Tarifverträge abzuschließen. Damit ist ein Großteil der Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche unwirksam.
Rechtsfolge: Gemäß § 9 AÜG kann ein Zeitarbeitnehmer nun denselben Lohn verlangen wie der Arbeitnehmer der Stammbelegschaft, ggf. auch rückwirkend.
Wir erwarten eine Klagewelle der betroffenen Arbeitnehmer, vermutlich auch das Ende der bisherigen Zeitarbeitspraxis.
BAG, Urteil vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
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Themengebiet: Arbeitsrecht