20.05.2012

News

BAG: Haftung des Betriebserwerbers

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 29.10.2009

Kommt es nach der faktischen Einstellung eines Betriebs und vor Ablauf der Kündigungsfristen zu einem Betriebsübergang, tritt der Betriebserwerber gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den noch bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Dies gilt auch bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz.

BAG, Urteil vom 22.10.2009 - VIII AZR 766/08

Zur Pressemitteilung des BAG

Themengebiet: Arbeitsrecht

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