20.05.2012

News

BAG: Freiwilligkeit von Sonderzahlungen

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 11.08.2008

Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich Sonderzahlungen, etwa ein Weihnachtsgeld, unter Freiwilligkeitsvorbehalt stellen. Auf die Gründe oder Motive für die Sonderzahlung kommt es hierbei nicht an, ein Hiweis im Arbeitsvertrag genügt. Aber: Die Vertragsklausel unterliegt als "Allgemeine Geschäftsbedingung" (AGB) des Arbeitgebers besonderer Kontrolle. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber die Sonderzahlung in einer Klausel als "freiwillig", in einer anderen als "widerruflich" bezeichnet. Dies sei ein Widerspruch, so daß beide Klauseln unwirksam sind. Die Arbeitnehmerin erhielt das Weihnachtsgeld. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Die sogenannte AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen gewinnt in der Praxis immer mehr an Bedeutung. Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung bleibt abzuwarten.

Themengebiet: Arbeitsrecht

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