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BAG: Entschädigung nach AGG bei Kenntnis des Arbeitgebers
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 02.10.2009
Ausländerfeindliche Parolen innerhalb eines Betriebes (hier: Hakenkreuz-Schmiererei in den Toiletten) können zu Entschädigungsansprüchen gegen den Arbeitgeber führen, jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber in Kenntnis der Umstände die Entwicklung eines von Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfeldes nicht verhindert.
BAG, Urteil vom 24. September 2009 - 8 AZR 705/08 -
Themengebiet: Arbeitsrecht