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BAG: Bindung eines Arbeitnehmers an Teilzeitvorschlag
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 24.06.2008
Arbeitnehmer haben nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit. Die Verteilung dieser Arbeitszeit ist mit dem Arbeitgeber zu erörtern. Schlägt der Arbeitnehmer (spätestens) in dieser Erörterung eine Verteilung vor, ist er hieran gebunden. Einen geänderten Vorschlag muß der Arbeitnehmer mit einem neuen Antrag verbinden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 -
Themengebiet: Arbeitsrecht