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BAG: Auswechslung der Gesellschafter einer KG begründet keinen Betriebsübergang
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 20.08.2007
Ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB ist dann gegeben, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit des Betriebes oder eines Betriebsteiles unter Wahrung der Identität fortführt. Daran fehlt es, wenn allein die Gesellschafter einer KG ausgewechselt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.08.2007 erneut klargestellt (Az.: 8 AZR 803/06).
Themengebiet: Arbeitsrecht