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BAG: Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 25.02.2011
Weigert sich ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen, die vertraglich vereinbarte Arbeit auszuüben, kann dies eine Kündigung rechtfertigen. Voraussetzung ist aber, daß der Arbeitnehmer im Betrieb nicht anderweitig eingesetzt werden kann.
Die Kündigung eines Supermarktbetreibers gegenüber einem Muslim, der sich geweigert hatte, Alkoholika in Regale zu räumen, wäre unwirksam, wenn der Arbeitnehmer im Supermarkt ohne weiteres auch ohne Berührung mit Alkohol beschäftigt werden könnte. Das Bundesarbeitsgericht wies eine Sache an das Landesarbeitsgericht zurück, um dies aufzuklären.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 -
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Themengebiet: Arbeitsrecht