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BAG: Arbeitnehmer kann sich auf Unwirksamkeit der eigenen Kündigung nicht berufen
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 13.03.2009
Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann wirksam, wenn ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB zugrunde liegt. Jedoch kann sich derjenige, der die Kündigung auspricht, nicht später auf deren Unwirksamkeit berufen, wenn der andere Teil die - eigentlich unwirksame - Kündigung hingenommen hat.
In dem gestern vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer wegen ausstehender Gehaltszahlungen das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt, dann aber, nach Betriebsübergang, die eigene Kündigung mangels ausreichender Begründung für unwirksam gehalten. Dies sei widersprüchliches Verhalten, so das BAG.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 -
Themengebiet: Arbeitsrecht