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BAG: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Betriebliche Altersversorgung
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 11.12.2007
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch bei der betrieblichen Altersversorgung. Das Bundesarbeitsgericht stellt mit seinem heutigen Urteil eine entsprechende Formulierung in § 2 II 2 AGG klar, wonach das Betriebsrentengesetz lediglich vorrangig, aber nicht allein zu beachten sei. Eine Diskriminierung gemäß AGG, hier eine Geschlechterdiskriminierung, sei möglich.
Im vorliegenden Fall sah eine Versorgungszusage, der hergebrachten Rollenverteilung der Geschlechter folgend, eine Hinterbliebenenversorgung für Witwen von männlichen Arbeitnehmern ohne weitere Bedingungen vor. Die Versorgung von Witwern weiblicher Arbeitnehmerinnen hingegen stand unter der Bedingung, daß das Arbeitsentgelt den wesentlichen Unterhalt der Familie darstellte.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 -
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Themengebiet: Arbeitsrecht